Lieber Kunde,

wir freuen uns, Sie als Kunden bei der Firma IQ Incoming GmbH begrüßen zu dürfen und bedanken uns für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen.

Bitte schenken Sie den nachstehenden Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, da Sie mit Ihrer Buchung diese Reisebedingungen anerkennen und sie Vertragsbestandteil werden.

Die Firma IQ Incoming GmbH vermittelt Reiseleitungen an Reiseveranstalter und bietet einzelne Reiseleistungen an.

Regelmäßig ist die IQ Incoming GmbH nicht Reiseveranstalter im Sinne des Reiserechts und erbringt Leistungen unter Zugrundelegung der nachstehenden Bedingungen, soweit nichts Abweichendes einzelvertraglich vereinbart wird:

 1. Anmeldung und Reisebestätigung

1.1
Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung), die in Schrift- oder Textform, d.h., per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen muss, bieten Sie der IQ Incoming GmbH den Abschluss des Vertrages verbindlich an.

1.2
Für die IQ Incoming GmbH wird der Vertrag verbindlich, wenn sie Ihnen die Buchung und den Preis für die Reiseleistung schriftlich oder in Textform bestätigt.

1.3
Weicht der Inhalt der Bestätigung der IQ Incoming GmbH vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an welches die IQ Incoming GmbH für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie nicht gegenüber  IQ Incoming GmbH  innerhalb dieser 10 Tage widersprechen. IQ Incoming wird auf die Widerspruchsfrist gesondert hinweisen.


2. Zahlung

2.1
Die IQ Incoming GmbH behält sich vor, für Reservierungen bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung (Deposit) zu verlangen. Die Höhe des Deposit und der Zahlungstermin werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Die Anzahlung wird selbstverständlich auf den Reisepreis angerechnet. Ohne einzelvertragliche Vereinbarung ist IQ-Incoming berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu verlangen.

Die Kosten für eine durch die IQ Incoming GmbH vermittelte Versicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig und sind in keinem Falle – auch nicht anteilsmäßig nach der Stornostaffel in Ziffer 4.1- von der IQ Incoming GmbH zurückzuerstatten.

Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Die Voucher werden Ihnen unverzüglich nach Eingang des Rechnungsbetrages per E-Mail zugesandt. In Ihrem eigenen Interesse bittet die IQ Incoming GmbH Sie, die Voucher nach Erhalt sorgsam zu prüfen. Es ist erforderlich den Voucher dem Hotel, Guide oder sonstigen Leistungsgebern vorzulegen. Wenn Sie bevorzugen Ihren eigenen Voucher zu nutzen vermerken Sie bitte: „Reservierung und Bezahlung durch IQ Incoming GmbH“

2.2
Bei Zahlung per PayPal erhöht sich der zu zahlende Gesamtbetrag um eine Gebühr von 5%. 
Die IQ-Incoming GmbH behält sich vor, etwaig höhere Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen.

2.3
Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Bei der Übergabe eines Mietwagens oder einer Ferienwohnung darf der Leistungsgeber für die von Ihnen zu zahlenden Nebenkosten und eventuell entstehenden Schäden eine angemessene Kaution verlangen.

2.4
Sollten Sie trotz Mahnung mit Nachfristsetzung fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig leisten, ist die IQ Incoming GmbH berechtigt, von dem Vertrag zurück zu treten und als Entschädigung Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 4.1 zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.

3. Leistungen und eventuelle Änderungen

3.1
Vertraglich vereinbarte und geschuldete Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Angaben in der Reisebestätigung und Rechnung.  Abweichungen hiervon, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht von der IQ Incoming GmbH wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und für Sie zumutbar sind.

3.2
Angebote können an eine Mindestteilnehmerzahl geknüpft sein. Bei Nichterreichen dieser Teilnehmerzahl ist die IQ Incoming GmbH berechtigt, die Reise abzusagen oder den Leistungspreis in einem für Sie zumutbaren und branchenüblichen Rahmen anzupassen, ohne dass Absage oder Änderung Schadensersatzansprüche auslösen.


4. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

4.1
Treten Sie vom Vertrag zurück oder nehmen Sie die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, kann die IQ Incoming GmbH Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch der IQ Incoming GmbH ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung pauschaliert gemäß nachstehender Staffelung. Dabei bleibt Ihnen der Nachweis niedrigerer oder nicht entstandener Kosten unbenommen. Die Stornogebühren betragen pro Person in % des jeweiligen Reisepreises*:

bis zum 42. Tag vor Reiseantritt kostenfrei
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10% (mind. 50 EUR)
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 40%
bis zum 14. Tag vor Reiseantritt 50%
bis zum 07. Tag vor Reiseantritt 80%
bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90%.

* (diese Konditionen gelten nicht während Messen, Konferenzen oder anderen Events)

Die Stornogebühren während Messen, Konferenzen und Events weichen von den o.g. Stornogebühren ab. Wenn im Angebot/Bestätigung nicht anders angegeben, gelten folgende Stornokosten pro Person in % des jeweiligen Reisepreises:

bis zum 180. Tag vor Reiseantritt kostenfrei
bis zum 120. Tag vor Reiseantritt 20%
bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90%.

4.2
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Für Umbuchungen können daher die Stornobedingungen / Gebühren angewandt werden. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen kann  IQ Incoming GmbH  eine Bearbeitungsgebühr von EURO 50,- verlangen.

4.3
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen können formlos, sollten jedoch in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.


5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die IQ Incoming GmbH bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Rücktrittskosten

Vor Reisebeginn können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Die Firma IQ Incoming GmbH kann von Ihnen eine Entschädigung bzw. Stornogebühr entsprechend der Staffel zu Ziffer 4 nicht verlangen, wenn die Voraussetzungen des § 651 h Abs.3 BGB vorliegen, die sich aus folgendem Wortlaut ergeben:
„Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar, und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären“



7. Gewährleistung und Schadensersatz

7.1
Weisen unsere Leistungen Mängel auf, sind Sie, um Ihre Rechte zu wahren, gehalten, uns die Mängel unverzüglich – d.h. ohne schuldhafte Verzögerung – anzuzeigen (vgl.§ 651 o Abs.1 BGB) Setzen Sie sich daher bitte direkt mit der Firma IQ Incoming GmbH in Verbindung. Die IQ Incoming GmbH ist berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Die Abhilfe kann sie auch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Senden Sie der IQ Incoming GmbH bitte erforderlichenfalls eine Mail (moeller@iq-incoming.de) oder rufen Sie an unter (0221 29294901).

7.2
Unterlassen Sie schuldhaft die Mängelanzeige, sind Sie nicht berechtigt, Minderung gemäß § 651 m und Schadensersatz gem. § 651 n BGB zu verlangen.

7.3
Für die Dauer eines Reisemangels mindert sich der Reisepreis. Bei der Minderung ist der Reisepreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in dem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand gestanden hätte.



8. Haftung

8.1
Die IQ Incoming GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für,
die Richtigkeit der gemäß Ziffer 3.2 in den Vertrag einbezogenen Leistungsbeschreibungen,
die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen,
jedoch nicht für Angaben in Hotel- oder Orts- Prospekten.

8.2
Die Haftung der Firma IQ Incoming GmbH ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit es sich um Schäden handelt, die
a) keine Körperschäden und
b) nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind.


8.3
Für alle gegen die IQ Incoming GmbH gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden je Reisendem und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Möglicherweise jeweils darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von diesen Beschränkungen unberührt.
Ihnen wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

8.4
Die IQ Incoming GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung/ Rechnung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners so als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen der IQ Incoming GmbH sind.


9. Verjährung vertraglicher Ansprüche

9.1
Ihre vertraglichen Ansprüche wegen Mängeln der Reise verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte (vgl. § 651 j BGB).

9.2
Die Abtretung von Ansprüchen gegen die IQ Incoming GmbH ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Köln.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

12. Datenschutz und Sonstiges

Alle personenbezogenen Daten, die Sie der IQ Incoming GmbH zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Mündliche Absprachen sind meist nachträglich nicht mehr beweisbar. Aus diesem Grund kann die IQ Incoming GmbH mündliche Absprachen nur dann anerkennen, wenn sie von ihr schriftlich bestätigt worden sind. Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
In der Regel werden mehrere gebuchte Leistungen nach § 25 UstG besteuert (Sonderregelung für Reiseveranstalter), d.h. es darf keine MwSt. ausgewiesen werden.
Die IQ Incoming GmbH weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die Firma nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.